Die Therapien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene umfassen alle Erscheinungsbilder im Bereich von Sprach-, Sprech, Stimm- und Schluckstörungen sowie Lerntherapie bei Lese-/Rechtschreib-Schwäche und Matheschwäche.
Wir führen die Therapien in der Praxis als Einzel- oder Gruppentherapie und bei Bedarf auch in Alten- und Pflegeheimen, in Integrationsgruppen der Kindertagesstätten, in Schulen und anderen Einrichtungen durch.
Sofern der Arzt dieses verordnet, therapieren wir Sie gerne auch als Hausbesuche bei Ihnen zu Hause.
Wir untersuchen, beraten, informieren und behandeln bei den vorliegenden Störungsbildern nach ärztlicher Heilmittelverordnung oder als private Dienstleistung.
Eine Auflistung der Fortbildungen, die unsere Praxen besucht haben, finden Sie hier zum Download:
Sollten Sie noch Fragen haben, beantworten wir sie gerne.
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an um direkt mit uns in Kontakt zu treten.
Die Therapien im Kindesalter sind sehr spielerisch gestaltet, um einerseits alle Wahrnehmungsbereiche anzusprechen und andererseits die Übertragung des Gelernten in die Spontansprache zu erleichtern.
Bei allen Therapien wird Wert auf ansprechende Übungen gelegt, die die Schwierigkeiten beim Sprechen, Hören, Schlucken oder mit der Stimme effektiv reduzieren.
Gerne halten wir Vorträge zu den verschiedenen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen.
So geben wir beispielsweise Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter in Krankenhäusern und Kindergärten und anderen Einrichtungen.
Zur Anmeldung benötigen Patienten eine Verordnung für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie durch ihren Haus-, Kinder-, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen, falls sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten plus 10,- € Pauschalbetrag selbst zahlen. Die Kosten der Therapie von Kindern und Jugendlichen, bei denen das Jugendamt eine Lese- und Rechtschreibschwäche anerkannt hat, werden nach §35a KJHG vom Jugendamt übernommen.
Zur Anmeldung nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.